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DAS SCHIEDSAMT - EHRENAMT FÜR DEN BÜRGER

Seit meiner Pensionierung im Sommer 2017 bin ich beim BDS aktiv und für meine Gemeinde Adendorf der stellv. Schiedsmann. Das Schiedsamt ist zwar einerseits ein Ehrenamt - aber eben auch ein öffentliches (Justiz-)Amt.

Schiedspersonen sind vom Rat der Kommune gewählte Personen, die für eine Amtsperiode von 5 Jahren als Organ der Justiz den Versuch einer Streitschlichtung unternehmen - und das justizfest. Aus ihren Protokoll-Vergleichen kann bei Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtung (fast) unmittelbar vollstreckt werden, d.h. ohne dass noch auf Erfüllung geklagt werden muss. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen privatrechtlichen Streitschlichtungen.

Ein solcher Streitschlichtungsversuch ist für Antragsteller im Regelfall freiwillig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um eine Angelegenheit i.S.v. § 1 SchlG (hierunter fallen zumeist Nachbarschaftsprobleme) handel, oder aber wenn ein Antragsteller quasi als Staatsanwalt jemanden wegen eines Privatklagedeliktes vor den Strafrichter des Amtsgerichts bringen will. In beiden Fällen ist der Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt Voraussetzung, um zu Gericht gehen zu dürfen.

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen (BDS) ist die Organisation der Schiedspersonen in Deutschland. Der BDS vertritt die Schiedspersonen gegenüber der Politik, setzt sich für ihre Interessen ein und führt die Ausbildung für die Schiedspersonen durch. Schiedspersonen können sich auf der Landesvereinigungsseite www.bds-nds.de über die Termine der Durchführung der Praxisbezogenen Schulung und auf der Bundesvereinigungsseite www.schiedsamt.de über die Termine vieler interessanter Lehrgänge für Schiedspersonen informieren.

Ich habe die Ehre, Vorsitzender der Bezirksvereinigung, Landeslehrbeauftragter für Niedersachsen und Dozent für den Bundesverband zu sein.